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Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) entbürokratisiert Ummeldung von Kraftfahrzeugen.

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Ab dem 1. November 2009 können hessische Kraftfahrzeughalter bei einem Umzug innerhalb von Hessen in einen anderen Zulassungsbezirk ihr bisheriges Kraftfahrzeugkennzeichen behalten.

Sabine Merkelbach, Petra Zimmermann-Reuter, Dr. Wilhelm Sbresny, Tassilo Richter und Wolfgang Berns hatten den ursprünglichen Antrag eingebracht.

Lesen Sie bitte den ganzen Artikel. Ab dem 1. November 2009 können hessische Kraftfahrzeughalter bei einem Umzug innerhalb von Hessen in einen anderen Zulassungsbezirk ihr bisheriges Kraftfahrzeugkennzeichen behalten.

Die bisher bestehende Verpflichtung zur Umkennzeichnung entfällt. Damit entfallen in Hessen für die Bürger zeitaufwändige Verwaltungsgänge und die kostenträchtige Ummeldung von Kraftfahrzeugen mit den erforderlichen Kennzeichen für den neuen Zulassungsbezirk. Die Entlastungswirkung dürfte sich auf mindestens € 30.- pro Ummeldung stellen.

Sabine Merkelbach, Petra Zimmermann-Reuter, Dr. Wilhelm Sbresny, Tassilo Richter und Wolfgang Berns hatten stellvertretend für den Ortsverband Herborn am 4.11.2006 zum Landesparteitag der hessischen FDP in Rödermark einen Antrag „Kraftfahrzeugzulassungen in Hessen entbürokratisieren und dezentralisieren" eingebracht, der u.a. durch Umstellungen am System der Kraftfahrzeugzulassung die nunmehr realisierte Möglichkeit des Beibehalts von Kraftfahrzeugkennzeichen im Falle eines Umzuges in einen anderen Zulassungsbezirk vorsah. Der Antrag der Herborner FDP wurde seinerzeit zur weiteren Beratung an die FDP-Landtagsfraktion verwiesen.

Anlagen:
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